Welche Gesetze, Normen und Förderwege bei Fassadenanstrich, Holzfassade und Dämmung eine Rolle spielen – zusammengefasst aus unseren Ratgebern, jeweils mit Primärquelle. Stand: Oktober 2026. Maßgeblich ist immer die verlinkte Fassung.
Gesetz: Gebäudemodernisierungsgesetz
Das frühere Gebäudeenergiegesetz (GEG) trägt inzwischen den Kurztitel Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG). Für bestehende Fassaden ist § 36 zusammen mit Anlage 7 entscheidend.
| Vorhaben an der Außenwand | Anforderung |
|---|---|
| Neuanstrich auf intaktem Putz | in Anlage 7 nicht als Tatbestand genannt |
| Ausbesserung von höchstens 10 Prozent der Wandfläche | ausgenommen nach § 36 Satz 2 |
| Erneuerung des Außenputzes | U-Wert höchstens 0,24 W/(m²·K) bei Wohngebäuden (Nr. 1b) |
| Bekleidung, Verschalung oder Dämmschicht außen anbringen | ebenfalls höchstens 0,24 W/(m²·K) |
| Wand nach dem 31.12.1983 unter Einhaltung energiesparrechtlicher Vorschriften errichtet oder erneuert | Anforderung bei Putzerneuerung entfällt (Fußnote 2) |
Ist die Dämmschichtdicke aus technischen Gründen begrenzt, gilt die Anforderung nach Fußnote 1 als erfüllt, wenn die höchstmögliche Dicke mit einer Wärmeleitfähigkeit von 0,035 W/(m·K) eingebaut wird. Für Baudenkmale gilt § 105.
Normen, die in unseren Ratgebern vorkommen
| Norm | Worum es geht | Wo sie zählt |
|---|---|---|
| DIN EN ISO 6946 | Rechenweg für Wärmedurchlasswiderstand und U-Wert; Übergangswiderstand außen fest 0,04 m²·K/W | U-Wert-Nachweis, über § 37 GModG und DIN 4108-4 |
| DIN 4108-4 | wärme- und feuchteschutztechnische Bemessungswerte | Nachweis opaker Bauteile |
| DIN EN 1062-1 | Klassen V (Wasserdampfdurchlässigkeit) und W (Wasseraufnahme) für Fassadenbeschichtungen | Vergleich von Fassadenfarben |
| DIN EN 927 | Holzbeschichtungen außen; maßhaltige, begrenzt maßhaltige, nicht maßhaltige Bauteile | Wahl zwischen Öl, Lasur und Lack |
| DIN 68800-3 | vorbeugender chemischer Holzschutz | verhindert die Vergrauung nicht |
| DIN 18363 | Maler- und Lackierarbeiten, inklusive Abrechnungsregeln | Flächenermittlung im VOB-Vertrag |
| DIN EN 13501-1 | Brandverhaltensklassen von Bauprodukten | Nachfrage bei Dämmbeschichtungen und Dämmstoffen |
Förderung und Steuer
| Weg | Was gilt | Quelle |
|---|---|---|
| BAFA-Zuschuss (BEG Einzelmaßnahmen) | 15 Prozent Grundfördersatz für die Dämmung der Gebäudehülle, 5 Prozent Bonus mit iSFP; Energieeffizienz-Experte nötig; Höchstgrenzen je Wohneinheit | BAFA, Gebäudehülle |
| Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen | 20 Prozent der Arbeitskosten, höchstens 1.200 Euro im Jahr; auch für einen reinen Anstrich | § 35a EStG |
| Steuerermäßigung für energetische Maßnahmen | 7 + 7 + 6 Prozent über drei Jahre, zusammen höchstens 40.000 Euro; Gebäude selbst genutzt und älter als zehn Jahre | § 35c EStG |
Zuschuss und § 35c schließen sich für dieselbe Maßnahme aus; § 35c ist auch ausgeschlossen, wenn § 35a beansprucht wird. Ein reiner Fassadenanstrich ist keine energetische Maßnahme und bekommt keinen Zuschuss.
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Wie die Regeln im Einzelfall wirken, erklären unsere Ratgeber. Fachbegriffe wie sd-Wert, U-Wert oder iSFP finden Sie im Glossar.